Personalratswahlen 2024

Am 14. und 15. Mai 2024 werden bei der Landeshauptstadt Wiesbaden alle örtlichen Personalräte und der Gesamtpersonalrat neu gewählt.

Auf diesem Wahlportal erfahrt Ihr, warum die Wahl der Personalräte so wichtig ist.

Wir stellen Euch hier die Kandidat*innen der ver.di-Betriebsgruppen der LHW vor, informieren darüber, wie Ihr Euch an der Wahl beteiligen könnt.

Und: Es gibt auch die Möglichkeit, den ver.di-Kandidat*innen mitzuteilen, was Euch wichtig ist und welche Erwartungen Ihr an Eure Personalrät*innen habt.

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Die örtlichen Personalräte und der Gesamtpersonalrat sind die Interessenvertretungen der Beschäftigten bei der Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie reden mit, wenn es um die Belange der Tarifbeschäftigten und Beamt*innen geht. Personalräte nehmen die Anregungen der Beschäftigten auf, wirken und bestimmen bei personellen, sozialen und organisatorischen Entscheidungen mit.

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Für die speziellen Belange in den Dienststellen der Stadt, also der Stadtverwaltung, bei der Feuerwehr, dem Grünflächenamt und den Eigenbetrieben ELW und mattiaqua sind die örtlichen PR zuständig.

Bei allen übergreifenden Themen, die alle Beschäftigten in den Dienststellen betreffen oder wenn mehrere Dienststellen von Maßnahmen betroffen sind, ist der GPR in der Verantwortung.

Örtliche PR und GPR arbeiten eng zusammen. Darüber hinaus arbeiten sie auch mit den Jugend- und Auszubildendenvertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen zusammen. Seit 2019 bilden alle Personalräte bei der LHW gemeinsam mit den Betriebsräten der Gesellschaften die GesamtBeschäftigtenVertretung (GBV) im Stadtverbund.

Der Oberbürgermeister als Leiter der Dienststelle und die Personalvertretung sollen nicht gegeneinander, sondern miteinander zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben zusammenarbeiten.
Dazu muss der Dienststellenleiter die Personalräte frühzeitig informieren und die Personalräte beraten alle bebasichtigten Maßnahmen gemeinsam in ihren Sitzungen. Die Personalräte können auch von sich aus Initiativen ergreifen, notwendige Maßnahmen formulieren und beantragen. Das HPVG regelt die Beteiligungsrechte und so gibt es neben der echten Mitbestimmung, die Form der Mitwirkung und die Anhörung. Konflikte sollen frühzeitig in Erörterungen beigelegt werden oder es kann in bestimmten Fällen auch die Einigungsstelle angerufen werden.

Dazu braucht es in den Personalräten Kolleg*innen mit Erfahrung, Wissen, kreativen Ideen und Bereitschaft, gute Lösungen und Kompromisse zu finden. Manchmnal müssen sie sich aber auch Gehör verschaffen. Dazu können sie Sachkundige hinzuziehen.

Die Betriebsgruppen der Gewerkschaft ver.di haben in ihren Mitgliederversammlungen Kolleg*innen gewählt, die sich engagieren wollen und sich vorgenommen haben, gute Personalratsarbeit zu machen.
Es ist eine gute Mischung aus jüngeren und erfahrenen Tarif-Beschäftigten und Beamt*innen.

Sie stellen sich in diesen Tagen in den Ämtern und Betrieben und auch hier vor.